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    Rechtsanwalt Mark Schilling

    • Schleißheimerstraße 129
    • 80797 München-Schwabing
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Arbeitsrecht

Das Angebot der gerichtlichen wie außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in diesem Bereich sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer.

Arbeitgeberberatung

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, insbesondere einzelner Klauseln
  • Abmahnungen
  • Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Änderungskündigung
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Arbeitszeugnis
  • Mutterschutz
  • Schutz behinderter Menschen
  • Schutz Auszubildender
  • Diskriminierungsverbot
  • Arbeitnehmermitbestimmung, Betriebsrat
  • Urlaub
  • Inhalt arbeitsvertraglicher Pflichten
  • etc.

Arbeitnehmerberatung

  • Überprüfung von Arbeitsverträgen, insbesondere einzelner Klauseln
  • Überprüfung von und Vorgehen gegen Abmahnungen
  • Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigungsschutz
  • Mutterschutz
  • Schutz behinderter Menschen
  • Schutz Auszubildender
  • Überprüfung von Aufhebungsverträgen
  • Abfindung
  • Diskriminierungsverbot
  • Mobbing
  • Arbeitszeugnis
  • Arbeitnehmermitbestimmung, Betriebsrat
  • Urlaub
  • Inhalt arbeitsvertraglicher Pflichten
  • Sozialrecht (Arbeitslosengeld, Sperrfristen, Insolvenzgeld, etc.)
  • Berufsunfähigkeit
  • Vertretung gegenüber dem Sozialversicherungsträger
  • Wettbewerbsverbote
  • etc.

Insolvenzrecht

Das Angebot der gerichtlichen wie außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in diesem Bereich in erster Linie an Schuldner und Gläubiger. Zudem an etwaige Dritte, die aufgrund des jeweiligen Sachverhalts ein persönliches oder auch wirtschaftliches Interesse verfolgen.

Allgemeine Schuldnerberatung

  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Löschung unzulässiger Einträge aus Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, etc.)
  • Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • etc.

Schuldnerberatung Regelinsolvenzverfahren

  • Beratung des GmbH-Geschäftsführers (Anzeigepflicht, Sanierungspflicht, Insolvenzantragspflicht, Haftung des Geschäftsführers, etc.)
  • Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
  • Beratung des Schuldners während des Insolvenzantragsverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum vorläufigen Insolvenzverwalter
  • Beratung des Schuldners während des Insolvenzverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum Insolvenzverwalter
  • etc.

Schuldnerberatung Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • Stellung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Beratung während des Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder
  • Beratung während des Restschuldbefreiungsverfahrens (Wohlverhaltensperiode), insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder
  • etc.

Allgemeine Gläubigerberatung

  • Außergerichtlicher und gerichtlicher Forderungseinzug, Inkasso
  • Beratung im Hinblick auf Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, etc.)
  • Sicherung von Forderungen
  • Verjährung
  • Zwangsvollstreckung
  • etc.

Gläubigerberatung Regelinsolvenzverfahren

  • Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners
  • Beratung von Gläubigern während des Insolvenzantragsverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum vorläufigen Insolvenzverwalter
  • Beratung von Gläubigern während des Insolvenzverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum Insolvenzverwalter
  • Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle
  • Aus- und Absonderungsrechte
  • Beratung bei Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter
  • Haftung des Insolvenzverwalters
  • Haftung des GmbH-Geschäftsführers (z. B. wegen Verletzung seiner Insolvenzantragspflicht)
  • etc.

Gläubigerberatung Verbraucherinsolvenzverfahren

  • Beratung im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
  • Beratung während des Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder
  • Beratung während des Restschuldbefreiungsverfahrens (Wohlverhaltensperiode), insbesondere im Verhältnis zum Treuhänder
  • etc.

Beratung Dritter

  • Ehegatten, Familienangehörige, Freunde des Schuldners
  • Arbeitgeber des Schuldners
  • Investoren
    • Erwerb von einzelnen Gegenständen aus der Insolvenz heraus
    • Erwerb eines insolventen Unternehmens
    • etc.

Gesellschaftsrecht

Das Angebot der gerichtlichen wie außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in diesem Bereich sowohl an Unternehmens- und Existenzgründer als auch an bereits bestehende Unternehmen.

Den Schwerpunkt der außergerichtlichen Beratung bildet dabei die Begleitung bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen sowie Projektplanungen.

Unternehmensgründung

  • Beratung bei der Auswahl der Rechtsform
  • Beratung von Existenzgründern und Startup-Unternehmen
  • Gestaltung der Abläufe im Verwaltungsbereich des Unternehmens unter rechtlichen Gesichtspunkten
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen) und Geschäftsordnungen
  • individuelle Vertragsgestaltung (insbesondere Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsverträge)
  • Haftungsfragen während der Gründungsphase
  • Markenschutz (insbesondere Markenanmeldungen zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und zum Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (HABM))
  • Entwicklung eines effizienten, auf die jeweiligen Unternehmensabläufe gezielt ausgerichteten Forderungsmanagements
  • etc.

Beratungsbedarf bestehender Unternehmen

  • Optimierung der Abläufe im Verwaltungsbereich des Unternehmens unter rechtlichen Gesichtspunkten
  • Vertragsprüfung/Vertragsgestaltung (insbesondere Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Arbeitsverträge)
  • Markenschutz (insbesondere Markenanmeldungen zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und zum Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (HABM))
  • Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Beiratsfunktion
  • Auseinandersetzung zwischen den Gesellschaftern
  • Treuhandverträge
  • Übernahme der Treuhänderstellung
  • Optimierung des bestehenden Forderungsmanagements und Entwicklung eines effizienten, auf die jeweiligen Unternehmensabläufe gezielt ausgerichteten Forderungsmanagements
  • Einzug von Debitorenforderungen (Inkasso) und deren gerichtliche Durchsetzung
  • etc.

Erwerb und Übertragung von Unternehmen

  • Vertragsprüfung/Vertragsgestaltung
  • Due Diligence
  • etc.

Mietrecht

Das Angebot der gerichtlichen wie außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit richtet sich in diesem Bereich sowohl an Vermieter als auch an Mieter.

Vermieterberatung

  • Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen, insbesondere einzelner Klauseln
  • Forderungseinzug (rückständige Mietzahlungen, Nebenkosten)
  • Mieterhöhungen
  • Umfang des Gebrauchs der Mietsache (Lärm, Tierhaltung, etc.)
  • Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung)
  • außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung)
  • Räumung der Mietsache (gegebenenfalls zwangsweise Durchsetzung)
  • Schäden an der Mietsache
  • Schönheitsreparaturen
  • Abnahme der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Rückzahlung der Kaution
  • etc.

Mieterberatung

  • Überprüfung von Mietverträgen, insbesondere einzelner Klauseln
  • Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache (z. B. Schimmel, Lärmbelästigung durch Nachbarn, unzureichende Heizung, etc.)
  • Umfang des Gebrauchs der Mietsache (Lärm, Tierhaltung, etc.)
  • ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
  • außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
  • Abwehr von Kündigungen des Vermieters
  • Räumungsschutz
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen
  • Übergabe der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Rückforderung der Kaution
  • etc.

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Internetauftritt

  • Konzept, Gestaltung, Umsetzung
  • Magnus Volkmann, Mark Schilling

Aufsichtsbehörde

  • Der im Rahmen der Kanzlei tätige Rechtsanwalt ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, die als Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist.

Gesetzliche Berufsbezeichnung

  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet "Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland“ bzw. "Rechtsanwältin, Bundesrepublik Deutschland“

Berufsregeln